Kostenerstattung

 

Die Abrechnung von Leistungen der Traditionellen Chinesischen Medizin ist über die Versichertenkarte (Behandlungsschein) nicht möglich, da die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistungen ausschließen.
Die Abrechnung muß deshalb auf Grundlage der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in der neuen Fassung vom 1.1.1996 als Privatrechnung erfolgen.

Zur Zeit führen einige gesetzliche Krankenkassen ein "Modellprojekt Akupunktur" durch und erstatten bei bestimmten chronischen Erkrankungen einen Teil der Kosten. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.