Kostenerstattung
Die Abrechnung von Leistungen der
Traditionellen Chinesischen Medizin ist über die Versichertenkarte (Behandlungsschein) nicht
möglich, da die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistungen ausschließen.
Die Abrechnung muß deshalb auf Grundlage der GOÄ (Gebührenordnung
für Ärzte) in der neuen Fassung vom 1.1.1996 als Privatrechnung erfolgen.
Zur Zeit führen einige gesetzliche Krankenkassen ein "Modellprojekt Akupunktur" durch
und erstatten bei bestimmten chronischen Erkrankungen einen Teil der Kosten.
Ein Rechtsanspruch darauf
besteht nicht.